Werkstattrat und Frauenbeauftrage
Mitbestimmung, Selbstorganisation und Chancengleichheit sind in der SWA keine Schlagworte, sondern im Alltag selbstverständlich gelebte Grundsätze.
Mitbestimmung, Selbstorganisation und Chancengleichheit sind in der SWA keine Schlagworte, sondern im Alltag selbstverständlich gelebte Grundsätze.
Die Mitglieder des Werkstattrats und unsere Frauenbeauftragten werden von den Mitarbeitern der Werkstatt gewählt und setzen sich sowohl innerhalb der Werkstatt als auch zu offiziellen Anlässen für die Beschäftigten und ihre Belange ein.
In der Regel alle 4 Jahre wählen die Beschäftigten der SWA ein Werkstattrat und eine Frauenbeauftragte. Diese vertreten die Interessen der Beschäftigten gegenüber der Werkstattleitung und unterstützen bei Fragen am Arbeitsplatz. Dazu beschreibt und regelt die Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) die entsprechenden Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte für Beschäftigte in der Werkstatt. Als Sprachrohr der Beschäftigten vertritt der Werkstattrat die Ideen und Probleme der Beschäftigten. Außerdem passt der Werkstattrat auf, dass die Rechte der Beschäftigten jederzeit gewährleistet werden und das Verträge und Gesetze zum Vorteil der Beschäftigten eingehalten werden. So wird der Werkstattrat bei vielen Entscheidungen, wie beispielsweise der Gestaltung der Arbeitsplätze oder der Planung Arbeitsbegleitenden Maßnahmen selbstverständlich einbezogen.
Frauenbeauftragte sind für alle Fragen da, die speziell für Frauen in Werkstätten wichtig sind und setzten sich dafür ein, dass die Frauen in der Werkstatt die gleichen Chancen und Rechte wie Männer erhalten. Frauenbeauftragte helfen zum Beispiel, wenn es in der Werkstatt zu Gewalt gegen Frauen kommt, oder sie unterstützen Frauen ihre Arbeit in der Werkstatt und ihre Aufgaben in der Familie gut bewältigen zu können.